Vertragsbedingungen

  • Laufzeit

Meine Serviceleistungen wie Besichtigung Ihrer Räume, Konzeptionierung, Transport und Hängung inklusive handwerklicher Leistungen bedeuten eine erhebliche Vorleistung. Daher haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vorsehe. (Geltung ab dem Tag der Anlieferung bis zum Abholdatum.)

  • Laufzeitverkürzung und Tarifwechsel

Falls Sie einen längeren Mietvertrag abschließen, können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten auch vorzeitig kündigen: Mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende. Die geleistete Laufzeit wird dann so berechnet, als hätten Sie den Vertrag zur tatsächlichen Laufzeit abgeschlossen. (Beispiel: Laufzeit drei Jahre inklusive Staffelpreis für längere Laufzeiten. Sie kündigen vorzeitig nach 12 Monaten – Sie bezahlen 15 Monate mit dem Mietpreis für 15 Monate statt für 36 ursprünglich vereinbarte Monate.)

  • Laufzeitverlängerung und Tarifwechsel

Sie sind mit meiner Arbeit sehr zufrieden und möchten Ihren Vertrag verlängern? Kein Problem. Dafür biete ich Ihnen entsprechende Konditionen: Ab dem Tag Ihrer Verlängerung gilt für die restliche Laufzeit des Mietvertrags der günstigere Tarif für die komplette Vertragslaufzeit (ursprünglicher Vertrag zzgl. Verlängerungszeit).

  • Versicherung

Der Kunde verpflichtet sich, für die Vertragslaufzeit mit seiner Geschäftsraumversicherung eine entsprechende Regelung zu vereinbaren und die Bestätigung der Versicherung vor Lieferung der Kunstwerke zu erbringen.

Kommentare zu diesem Beitrag deaktiviert.