Aktuelle Auseinandersetzungen zwischen Bloggern und Fotografen haben oft interessante Nebeneffekte: In der entstehenden Diskussion werden zum Teil haarsträubende Argumente angeführt, die von ebensoviel Unkenntnis der Berufspraxis und Rechtsgrundlagen zeugen wie von grenzenloser Respektlosigkeit und komplett fehlendem Unrechtsbewusstsein. Die tausendfache Veröffentlichung mache ein Bild zum Allgemeingut, das Eigentum sei damit perdu, denn “Alle machen das doch.” Es wäre ähnlich dämlich, würde ich behaupten: Eine einzelne, derbe Ohrfeige ist Körperverletzung, zwanzig davon sind lediglich sportliches Training. Auch die Feststellung, man könne immaterielle Güter sprich Rechte überhaupt nicht stehlen, ist jenseits aller praktischen Intelligenz. Mit der unberechtigten, unentgeltlichen Nutzung eines Textes oder Bildes wird dessen Autor auf illegale und unlautere Weise um sein Honorar gebracht; das gilt sowohl für die illegale Veröffentlichung als auch wie für weitere Verwertungen des Werkes durch den Urheber, der auf die Monetarisierung seiner Arbeit angewiesen ist.
Mit Abstand ärgerlichstes Argument war allerdings die Behauptung, zur Erzeugung immaterieller Güter (wozu in digitalen Zeiten auch Bilddaten gehören) seien weder Rohstoffe noch Produktionsmittel nötig. Das ist kompletter Stuss; dazu ein paar Erläuterungen aus meiner Berufspraxis als Fotografin: DSLR-Systemkameras mit Vollformat-Sensoren gehören wie für digitale Nutzung optimierte Objektive zur Basisausstattung. Ergänzt werden muss dieses Equipment durch leistungsfähige Soft- und Hardware zur Verarbeitung und Datensicherung; RAW-Daten, die quasi das Original darstellen, benötigen immensen Speicherplatz im Terabyte-Bereich. Ganz zu schweigen von Kosten für entsprechende Fortbildung in unterschiedlichen Bereichen des Berufs; dazu gehört übrigens auch die Arbeitszeit, die für “Selbststudium” aufgewendet wird. Bildagenturen stellen an Fotografen hohe Ausrüstungsanforderungen: Kein Vollformatsensor? Das ist bei den meisten Auftraggebern ein Killerkriterium und bedeutet: Keine Chance auf Aufträge.
Die Halbwertszeiten des kompletten Kameraequipments liegen ungefähr bei 2 – 3 Jahren bis zur nächsten Generation der Pixelboliden. Bei Soft- und Hardware sind diese Abstände unter Umständen wesentlich kürzer; mitunter vergehen nur ein paar Monate bis zum nächsten kostenintensiven Upgrade. Dazu kommen abstruse Firmenrichtlinien von Kamera-Herstellern, die eine Mindestausstattung mit dem neuesten Equipment fordern: Die Aufnahme in die Professional Services wird ohne entsprechende Ausrüstung schlicht abgelehnt oder bislang akkreditierte Fotografen werden aus dem Service gestrichen. Diese Profibetreuung ist übrigens kein Luxusschnickschnack, sondern notwendige Arbeitsunterstützung; neben turnusmäßigen Wartungsarbeiten ermöglicht das im Schadenfall neben schnellen Reparaturzeiten auch entsprechendes Leihequipment. Längere Ausfallzeiten wegen defekter Geräte kann sich kein Profi leisten.
All das muss durch Honorare erst einmal erwirtschaftet und refinanziert werden – zuzüglich anderer Kosten wie Miete, soziale Absicherung, Versicherungen, Lebensunterhalt. Welche unterschiedlichen Arbeitsanteile Fotografen tatsächlich haben, ermittelten vor einiger Zeit die Kollegen der “International Society of Professional Wedding Photographers” in einer Studie. Die anschaulichen Infografiken und deren Aussagen lassen sich problemlos auch auf andere Berufe wie z.B. freie Journalisten übertragen und verdeutlichen, warum der Begriff des Diebstahls durchaus angebracht ist: Der Urheber wird – ob qua Verlags-AGB, Total-Buy-Out-Klauseln in Autorenverträgen oder schlichten Rechteklau aka “rights grabbing” um den Erlös aus seinem Werk gebracht. Und so wird aus einem immateriellen, gefühlt “nicht vorhandener” Schaden ein handfester wirtschaftlicher Schaden für den einzelnen Urheber.
Weiterführende Links (mit der ausdrücklichen Empfehlung, auch die Kommentare zu lesen!):
- “YMMD – Wie man mit Drohungen wegen Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen kann”
- “Witzbild kostet Blogger mindestens 250 Euro” (SpOn zum gleichen Fall)
- “Blogger bekommt Abmahnung für Urheberrechtsverletzung, weil er macht was jeder im Netz macht”
- “Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund” (brandeins-Interview mit Karl-Nikolaus Peifer und Felix Schwenzel)
- “Urheberunrechtsbewusstsein” (Felix Schwenzel auf wirres.net)
- “Wie mich Klaus Kocks beklaute oder warum das Urheberrecht eine Frage der Moral ist” (Olaf Kolbrück)
- “Wahlwerbung remixen sollte legal sein” (Causa “Schäuble-Remix 2009″, Stichwort “Urheberbashing”)
- “Bilderklau – Die Konsequenzen” (Blendwerk Freiburg, 4.1.2012)
- “Schadensersatzaufschlag bei Nichtnennung des Urhebers” (Recht am Bild, 11.1.2012)
- “Was passiert, wenn man keine Ahnung vom Urheberrecht hat” (Recht am Bild, 16.1.2012)







{ 30 comments… Kommentare lesen oder schreiben }
Hallo,
dann möchte ich doch auch gleich etwas dazu “sagen” ;-)
Erst einmal: “Urheberrechte” sind wichtig und wir benötigen hierzu sinnvolle Regelungen!
Aber die Aussage “(…)…Mit der unberechtigten, unentgeltlichen Nutzung eines Textes oder Bildes wird dessen Autor auf illegale und unlautere Weise um sein Honorar gebracht… (…)” unterstellt, dass der Urheber für das Werk in jedem Fall etwas erhalten hätte.
Es wäre also doch eigentlich im Einzelfall zu prüfen, ob durch die (rechtswidrige) Nutzung tatsächlich ein (materieller) Schaden entstanden ist oder der Schädiger auch alternative Werke (Bilder, etc.) anderweitig (legal / ggfls. “kostenlos”) verwenden hätte können.
Ohne Zweifel: Das derzeitige Urheberrechtsgesetz in Deutschland spricht dem Urheber die alleinigen Rechte an seinem Werk (inkl. Veröffentlichung / Verwertung) zu. Ein Verstoß führt zu Schadensersatzansprüchen des Urhebers gegenüber dem Schädiger.
Das “Verhalten der Mehrheit” läßt aber durchaus die Frage zu, ob die Verletzung des Urheberrechts in jedem Fall auch immer einen Schadensersatzanspruch (aufgrund entgangener Einkünfte, etc.) begründet. Vor allem dann, wenn das Werk bereits in der Öffentlichkeit zur Verfügung steht (also der “Bezug” legal, ggfls. “kostenlos” möglich ist).
Im Falle von Bildern wäre wohl zusätzlich zu beurteilen, ob es sich um kunstvolle Einzelaufnahmen, aufwändig inszenierte Motive, etc. handelt, die ein Werk ja durchaus “wertvoll” machen. Für einen “fotografierten Apfel auf dem Tisch” pauschal 480,00 Euro anzusetzen finde ich allerdings ebenso unpassend.
Ich persönlich unterscheide zusätzlich ob es sich um gewerbliche Nutzung oder private Nutzung handelt und Grundsätzlich gehört eine Quellenangabe dazu – dies führt dann wenigstens zu einem “Werbeeffekt”.
Wie man das Urheberrecht auch beurteilt, es gibt verschiedene Interessen und die “für und wider” werden unterschiedlich gewichtet. Derzeit liegen alle Rechte bei den Urhebern, die “Nutzer” haben keine Rechte. Trotzdem scheinen (nicht alle) Urheber zu profitieren.
“Es wäre also doch eigentlich im Einzelfall zu prüfen, ob durch die (rechtswidrige) Nutzung tatsächlich ein (materieller) Schaden entstanden ist oder der Schädiger auch alternative Werke (Bilder, etc.) anderweitig (legal / ggfls. “kostenlos”) verwenden hätte können.”
Dem Urheber ist an dieser Stelle ein materieller Schaden durch ein nicht gezahltes Honorar für die Nutzung seines Werkes entstanden. Ob ein anderes Werk eines anderen Urhebers kostenlos genutzt hätte werden können, ist die falsche Perspektive.
“Vor allem dann, wenn das Werk bereits in der Öffentlichkeit zur Verfügung steht (also der “Bezug” legal, ggfls. “kostenlos” möglich ist).”
Falls Sie damit eine schon erfolgte Veröffentlichung meinen: Damit sind Sie leider auf dem Holzweg. Der Veröffentlichende erwirbt ein Nutzungsrecht, meistens für in einem vorher vertraglich zu regelnden Umfang. “Einmal veröffentlicht” heißt aber noch lange nicht, dass das Werk damit “allgemeinfrei” ist, also der Öffentlichkeit zu einer beliebigen, kostenlosen und legalen uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung steht.
Aus dem wie auch immer gearteten Verhalten der von Ihnen zitierten “Mehrheit” die Rechtmäßigkeit einer Handlung abzuleiten, ist mit Verlaub grober Unfug: Ist es legal, Steuern zu hinterziehen, weil es möglicherweise die Mehrheit der Bevölkerung tut?
“Trotzdem scheinen (nicht alle) Urheber zu profitieren.” Profitieren können diejenigen, die im Zweifelsfall die Macht haben, gerichtlich ihre Ansprüche durchzufechten. Warum wohl sind die meisten Abmahnungen von Unternehmen iniitiert und nicht von Einzelurhebern? Und noch etwas: Der im Urheberrecht ausdrücklich verankerte Anspruch des Urhebers auf “angemessenes Honorar” findet sich dort wieder, weil dem Gesetzgeber die schwächere Position des einzelnen Urhebers gegenüber der Verwerterindustrie durchaus bewusst war. Daraus resultiert u.a. auch die Verpflichtung für manche Branchen, Vergütungsregeln zu definieren. Wenn Sie sich bei Urheberverbänden informieren, wie mühsam deren Durchsetzung trotz Rechtsanspruch ist (und deren Aushandlung war), würden Sie die These, dass alle Urheber profitieren, so nicht aufstellen. Das gilt insbesondere auch für Verlags-AGB für freie Autoren, die derzeit auf dem Weg der Verbandsklage reihenweise von Gerichten einkassiert werden – weil ihre Klauseln nichts mit “angemessenen Honoraren” und “fairen Vertragsbedingungen” zu tun haben.
Mehr Informationen dazu u.a. hier: http://frei.djv-online.de/erfolg-der-freien-journalisten-gegen-capital-impulse-borse-online-ftd-geschaftsbedingungen-fur-autoren-in-wesentlichen-teilen-gerichtlich-untersagt/
Anmerkung am Rande: Wer vor einer Nutzung höflich nachfragt, bekommt von mir eine höfliche Antwort, unabhängig ob Blogger oder kommerzieller Nutzer. Ob honorarpflichtige Nutzung oder nicht, entscheide ich danach – ebenfalls verbunden mit einer höflichen Auskunft. Bei ungenehmigten Nutzungen bin ich allerdings weitgehend humorfrei: Sich an der Arbeit anderer zu bedienen (egal ob privat oder kommerziell) ist respektlos, schlechtes Benehmen – und darüber hinaus illegal. Meine Reaktion darauf kennt allerdings ebenfalls Abstufungen. ;)
Meines Erachtens sind es nicht nur die nur die Verlage und sonstige Rechteinhaber und -verwerter, die mit ihren Vorstellungen vom Urheberrecht noch immer im analogen Zeitalter leben, sondern auch die absolute Mehrzahl der Künstler selbst, denn die meisten von ihnen pflegen – bewusst oder nicht – noch immer einen Werkbegriff, der aus dem 19. Jahrhundert stammt. Warum versuchen die Schriftsteller, Fotografen, Publizisten nicht einmal, ihre Position offensiv(er) zu verteidigen? Warum arbeiten so wenige mit offenen Lizenzen, z.B. Creative Commons? Leute wie Cory Doctorow (http://craphound.com/littlebrother/about/#freedownload) oder – in Deutschland – die Quandary Novelists (http://www.the-quandary-novelists.com/copyleft) haben doch vorgemacht, dass sich neue und anspruchsvolle Literatur und ein modernes Urheberrecht sehr wohl miteinander vertragen. Und in der Musikszene sind freie Downloads, offene Werke und – damit verbunden – Remixes schon lange gang und gäbe. Es hat, so glaube ich, sogar der Musik, gewiss aber dem Live-Spielen eine neue Dimension und Qualität verschafft. Kurzum: über das digitale Urheberrecht sollten nicht oder zumindest nicht nur Juristen und Politiker bestimmen, sondern auch und gerade die Künstler selbst – am besten dadurch, dass sie neue Wege ausprobieren.
Sehr gut geschriebener Artikel. Vor allem hat mir die Einleitung gut gefallen die das Problem verdeutlicht.
Zitat – grenzenlose Respektlosigkeit und komplett fehlendes Unrechtsbewusstsein.
Danke.
Schrecklich pragmatisch:
Es gibt so viele Bilder auf der Welt, die genau das darstellen, was man neben einem Artikel sehen möchte, und sorry – ohne wem zu nahe treten zu wollen – für Laien macht es keinen Unterschied, wie hoch die Auflösung ist. Er will lediglich dieses Bestimmte haben.
Dazu gibt es viele Bilderdatenbanken mit ganz unterschiedlichen Angeboten. Bei den einzelnen Bildern ist jeweils vermerkt, zu welchen Bedingungen sie wie eingesetzt werden dürfen. Z.B. das hier http://www.pixelio.de/static/lizenzvertrag_redaktionell erschlägt doch wirklich alles, was ein “unbedarfter” Blogger wissen muss und braucht.
Bleibt dem Fotografen nur zu entscheiden, welche Bilder er mit welchen Auflagen freigeben möchte sowie – das Wichtigste – die Bereitschaft der “Verwerter” sich an die Vereinbarungen zu halten. Ohne Gesetzesänderung, ohne großen Aufwand.
Vermutlich hindert mich mein trockener Pragmatismus aber wieder daran, das wirkliche Problem zu erfassen. Was auch nicht trivial ist.
Timo, einer Gebäudereinigerin würdest du also auch kein Geld zugestehen, da sie zu Hause fürs Putzen ja auch nichts bekommt?
“Bleibt dem Fotografen nur zu entscheiden, welche Bilder er mit welchen Auflagen freigeben möchte sowie – das Wichtigste – die Bereitschaft der “Verwerter” sich an die Vereinbarungen zu halten. Ohne Gesetzesänderung, ohne großen Aufwand.” Bei aller persönlichen Wertschätzung, Vera, das mag aus deiner Sicht Pragmatismus sein. Ich nenne es derzeit Utopie.
Die großen Verwerter, die sich als Hüter des Urheberrechts gerieren, halten sich in ganz großem Stil völlig problemlos an Vereinbarungen – an ihre eigenen, die sie den Autoren und Urhebern diktieren. Via Verlags-AGB und Autorenverträgen beispielsweise, die von vielen akzeptiert und unterschrieben werden. “Aus Gründen”: Weil es täglich schwieriger wird, mit Journalismus, Fotografie etc. Geld zu verdienen. Weil Familie vorhanden ist. Weil viele nicht wissen, wovon sie nächsten Monat die Miete bezahlen sollen. Weil … die Liste der Gründe ist zu lang, um sie hier aufzuzählen.
(Erfreulicherweise sind immer noch Ausnahmen auf beiden Seiten vorhanden. Sie werden aber seltener.)
“Warum versuchen die Schriftsteller, Fotografen, Publizisten nicht einmal, ihre Position offensiv(er) zu verteidigen?” Weil sie gegenüber den großen Verwertern, die sich als Hüter des Urheberrechts gerieren, in der eindeutig schwächeren Position sind. Die Debatte um Verlags-AGB in der Medienbranche und die vielen erfolgreichen Verbandsklagen der Verbände gegen diese Knebel-AGB sprechen diesbezüglich Bände. Möglicherweise, weil Kreative in den seltensten Fällen auch gewiefte Juristen und/oder Betriebswirtschaftler sind. (Ist auch nicht ihr Job, davon mal ab.)
Ich stimme Ihnen grundlegend zu, wenngleich ich im vorliegenden Fall eine andere Meinung vertrete.
Natürlich muss das Werk des Fotografen geschützt werden und ein ggf. entstandener Schaden ist zu ersetzen. Wie hoch der entstandene Schaden ist, ist im Einzelfall zu ermitteln. Pauschale Forderungen sind nicht gerechtfertigt. Es kommt natürlich darauf an, wie häufig das Bild aufgrund des Verstoßes aufgerufen wurde, also auch wie groß die Leserschaft einer Webseite ist.
In diesem Fall jedoch hat der Urheber das Bild eigenständig und ohne Schutz in relativ großer Auflösung in einer frei zugänglichen Fotocommunity veröffentlicht. Vermutlich zu Werbezwecken für seine Homepage. Das Bild konnte sich seither jeder Internetnutzer legal auf seine Festplatte kopieren und zwar kostenlos. http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/457998/display/18115277
Wenn das nicht Absicht des Fotografen war, liegt hier fahrlässiges Verhalten vor. Der Fotograf muss nach meinem Rechtsverständnis seine Werke schon ausreichend schützen. Das kann durch ein bildfüllendes Wasserzeichen, oder eine reduzierte Veröffentlichung als Thumbnail leicht bewerkstelligt werden. Außerdem bieten sich für kommerzielle Bilder Portale wie fotolia.de an. Hier wird das Recht des Fotografen geschützt und Rechtsverletzungen verfolgt. Außerdem kann das Bild ohne Wasserzeichen und in großer Auflösung erst nach Erwerbung einer Lizenz heruntergeladen werden.
Das Risiko einer Veröffentlichung in freien Fotocommunity sollte jedem professionellen Fotografen bekannt sein.
Hallo nochmal,
um nicht falsch verstanden zu werden, möchte ich klar stellen, dass ich mir ein “Urheberrecht” wünsche, welches Urheber angemessen entschädigt und für die Nutzer praktikabel ist und rechtssicherheit herstellt. Meiner Meinung nach kommen die derzeitigen Regelungen den Ansprüchen der Gesellschaft (weder den Urhebern, noch den Nutzern) nicht nach.
“(…) Aus dem wie auch immer gearteten Verhalten der von Ihnen zitierten “Mehrheit” die Rechtmäßigkeit einer Handlung abzuleiten, ist mit Verlaub grober Unfug: Ist es legal, Steuern zu hinterziehen, weil es möglicherweise die Mehrheit der Bevölkerung tut? (…)”
Hierbei wollte ich nur verdeutlichen, dass die Mehrheit mit der Regelung wohl offensichtlich nicht zurecht kommt. Die Gesetze entweder nicht kennt oder sich der Folgen nicht bewußt ist.
Wenn die Mehrheit der Bevölkerung ein Gesetz ablehnt, ist es in einer Demokratie legitim, Gesetze auch anzupassen. Das derzeitige Urheberrecht ist stark durch die “Medien-Lobby” geprägt. Die Regelungen sollten Künstler schützen und Innovationen fördern. Das Gegenteil ist aber der Fall. Derzeit profitieren nur große Rechteverwerter und Abmahnkanzleien.
Genau genommen könnte man sogar behaupten, das derzeitige Urheberrecht verhindert neue Werke.
Schließlich ist bereits der Versuch, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu reproduzieren, verboten. Jedes immaterielle Werk der Kunst, Tanz, Bild, Ton … ist automatisch geschützt.
Daraus folgt, sollte ein Künstler beginnen, ein Bild zu malen, ein Text zu dichten, eine Melodie zu komponieren, etc. welches (auch nur in Teilen!) bereits verwendet wurde, macht er sich streng genommen bereits selbst der Urheberrechtsverletzung schuldig.
Verfolgt werden solche Verstöße selbstverständlich nur dann, wenn die Werke “berühmt” werden und damit öffentlich Geld verdient wird. Dann kommen plötzlich Rechteverwerter um die Ecke.
Regelungen, die es Kindergärten verbietet, Lieder zu singen oder mit alten Katalogen zu basteln, kann ich nicht nachvollziehen.
Auch ein absurdes Beispiel hierzu ist die Klage von Apple gegen Samsung wegen der angeblichen Ähnlichkeit der Tablet-PCs. Nicht direkt Urheberrecht aber zusammenhängend.
Ich habe oben von “Respektlosigkeit und komplett fehlendes Unrechtsbewusstsein” gelesen. Eine mittlerweile gern verwendete Floskel. Vielleicht ist es aber nur eine andere Auffassung von Rechtsempfinden. Dieses ist eben unterschiedlich, je nach dem ob man “betroffen” ist oder nicht.
Urheber von “immateriellen Gütern” sprechen gerne von Diebstahl (oder sogar “Raub”) ihrer Werke. Das ist schlichtweg juristisch falsch. Im Urheberrecht werden Nutzungsrechte verletzt. Geschieht dies, bleibt das Werk unverändert beim Urheber vorhanden. Auch das Recht selbst wird vom “Schädiger” nicht “weggenommen”.
Ein Schaden bezieht sich also tatsächlich “nur” auf die Verletzung dieses Rechtes. Berechtigt ist natürlich die Forderung, Schadensersatz für genau diesen entstandenen Schaden zu verlangen. Wie sich dieser jedoch “berechnet”, dürfte im Einzelfall zu klären sein.
Auch der Vergleich mit “realen Gütern” ist nicht Möglich. Hier existieren Fertigungsvorgaben, Haftungsansprüche und Garantien gegenüber dem Anbieter, die bei immateriellen Gütern dem Nutzer nicht zustehen.
Es bleibt zu sagen, wir benötigen eine Reform des Urheberrechts, die den Ansprüchen der digitalen Welt nachkommt und Interessen der Inhaber und Nutzer berücksichtigt.
@Sam: Nein. Der Vergleich hinkt. Bei immateriellen Gütern wird das Werk 1x geschaffen und es entsteht 1x Aufwand. Verwertet wird es aber beliebig oft. Eine Reinigungskraft wird jedes mal tätig.
Bitte nicht “Realwelt” mit “Immaterialgütern” mischen.
Ich würde der Reinigungskraft nicht das Recht bei mir zu putzen verkaufen, wenn ich ihr das Recht, beim Nachbarn zu putzen bereits verkauft habe…
@Timo: “Der Vergleich hinkt. Bei immateriellen Gütern wird das Werk 1x geschaffen und es entsteht 1x Aufwand. Verwertet wird es aber beliebig oft.”
Der Vergleich hinkt nicht, sondern es liegt ein Denkfehler zugrunde – und zwar bei Dir: Als Musiker bin ich ja durchaus auch von diesen oder ähnlichen Diskussionen betroffen. Derzeit kostet eine MP3 etwas weniger als ein Euro. Häufiges Argument der Kulturkleptomanen ist ja, daß keine Produktionskosten für die Tonträger anfallen. Diese sind aber der kleinste Teil einer Songproduktion und ist eindeutig zu kurz gedacht, denn es hängt noch ein gewaltiger Ratenschwanz an den Produktionsksoten dran. Irgendwo muß geprobt werden (Proberaummiete), das Equipment (das erstmal vorhanden sein muß, ggf. ersetzt werden muß usw.) verschlingt Strom ohne Ende (bei den steigenden Strompreisen wird eine Songproduktion in Zukunft eher teurer als billiger), Gastmusiker (im professionellen Bereich: Studiomusiker) wollen eine Aufwandsentschädigung (bzw. Entlohnung) usw. usf. Der Tonträger (also das materielle Gut) liegt bei diesen Ausgaben im Null-Komma-Cent-Bereich.
Nun kann man inmaterielle Güter einmalig verkaufen – wenn dies aber kostendeckend sein soll, wird es beträchtlich teurer. Der Preis für eine MP3 (wobei das Dateiformat letztlich egal ist) liegt im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich (im professionellen Bereich eher höher). Kostendeckend, wohlgemerkt, der Musiker hat noch nichts zum Lebensunterhalt verdient. Deshalb ist es schon richtig und notwendig, daß mehrmals für eine MP3 gezahlt wird.
Ich kann hier in dieser Diskussion zwar weniger aus Sicht eines Fotografen reden, aber die Probleme der Kreativen sind wohl in allen Bereichen die gleichen…
Auch interessant ist vielleicht diese Diskussion im Blog einer Autorin: http://www.mela.de/archives/1287-Das-Geschenk-der-Piratenpartei-an-die-Verwerter.html, in der es um die Dauer des Urheberrechts geht. Die Kommentare sind nicht minder haarsträubend…
“…denn es hängt noch ein gewaltiger Rattenschwanz an den Produktionskosten dran.” Genau darin liegt ein in den Argumenten gerne übersehenes Problem. Auch in der Unkenntnis, wie eigentlich Kreative aller Sparten ihre Tagessätze kalkulieren. Bei ihnen gibt es keinen Arbeitgeber, der mit entsprechenden Anteilen an der notwendigen soziale Absicherung beteiligt ist. Krankenkassen- und Rentenbeiträge sind – sofern nicht via Künstlersozialversicherung anteilig finanziert – von vielen freiberuflich tätigen Kreativen in voller Höhe selbst zu tragen. Ich hatte bewusst in meinem Blogpost nur über die Frage von Produktionsmitteln aus Fotografensicht geschrieben. Im Bereich Grafik/Design sind diese Kosten ähnlich gelagert, wenn nicht (wie bei Berufsmusikern) sogar noch höher.
Wenn kreative Arbeit sprich Werke kostendeckend verkauft werden, dann muss entweder ein wirtschaftlich sinnvoller Einzelpreis für einzelne Werknutzung(en) oder ein entsprechender Tagessatz als Freelancer angesetzt werden. Anbei eine Zusammenstellung nützlicher Links, die die unterschiedliche Perspektive von Angestellten und Selbständigen erläutern und auch erklären, wie man einen wirtschaftlich tragfähigen Tagessatz ermittelt:
http://www.akademie.de/wissen/kalkulation – unterschiedliche Perspektiven plus Kalkulationsmodelle
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/honorare.php – weiterführende Links z.B. zum kalkulatorischen Stundensatz im Text
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/kalkulatorischer-Stundensatz-Freiberufler.php – zum kalkulatorischen Stundensatz
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Honorar-Rechner.php – Honorarrechner für Freiberufler
Und noch etwas, weil es mir nach Kommentarlektüre zu unterschiedlichen Quellen gerade wieder einmal quer liegt: Stammtischargumenten und unreflektiertes Bashing (wie in vielen Kommentaren anderen Orts nachzulesen, u.a. bei den Schäuble-Remixes) hilft weder den Beteiligten der Diskussion noch trägt es dazu bei, notwendige Lösungen für Probleme zu finden.
“Hierbei wollte ich nur verdeutlichen, dass die Mehrheit mit der Regelung wohl offensichtlich nicht zurecht kommt. Die Gesetze entweder nicht kennt oder sich der Folgen nicht bewußt ist.”
Gegen Unkenntnis hilft Lernen: Durch Zuhören, durch Beschäftigung mit Sachargumenten und Fakten. Wer nur hört oder liest, was er hören oder lesen möchte und aus dieser Haltung heraus kommentiert, trägt höchstens dazu bei, das der Ton der Argumentation immer kontraproduktiver wird. Notwendige Lösungen für Probleme ermöglicht sowas eher nicht.
“Auch der Vergleich mit “realen Gütern” ist nicht Möglich. Hier existieren Fertigungsvorgaben, Haftungsansprüche und Garantien gegenüber dem Anbieter, die bei immateriellen Gütern dem Nutzer nicht zustehen.”
Auch im Umgang mit immateriellen Gütern (zu denen, ich schrieb es bereits, auch Bilddaten etc. gehören) kann es Fertigungsvorgaben, Haftungsansprüche, Garantien geben: Im Alltagsgeschäft der Auftragsabwicklung kreativer Arbeit von z.B. Grafikern, Fotografen, Textern, Konzeptionern, Musikern ist das ganz normal, dazu gehören Liefertermine, Umfänge (von Bildserien über Textlängen und Konzeptumfängen) bis hin zu Garantien für qualitativ hochwertige Arbeitsergebnisse. Das lässt sich allerdings schwerlich beurteilen, wenn man von den tatsächlichen Gegebenheiten in der Kreativbranche wenig bis keine Ahnung hat.
Das ist ein Rat, den ich in meiner berufsverbandlichen Arbeit Kollegen immer wieder gebe: Im Netz haben ausschließlich “reduzierte Veröffentlichungen” etwas zu suchen. Geringstmögliche Auflösung und Größe, Verschlagwortung, entsprechende Hinweise zum Bild. Wasserzeichen lassen sich übrigens je nach Machart durchaus entfernen, entsprechenden Vorsatz vorausgesetzt.
Darüber hinaus lohnt ein Blick in die Nutzungsbedingungen vieler Plattformen; im Bereich Social Media überträgt man oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit weitreichende Nutzungsrechte an die Betreiber der Plattform.
Hallo,
jetzt muss ich mich doch nochmal melden ;-)
Vorab möchte ich sagen, dass die “Herstellung” von immateriellen Gütern sicherlich genau so viel (oder mehr) Aufwand erzeugen kann, wie bei realen Gütern. Das ist sicherlich unumstritten.
Auch befürworte ich in keiner Weise die “freie Nutzung” von Werken ohne Gegenleistung. Ich gönne jedem Künstler die Einkünfte aus seinen Arbeiten.
Auch die individuelle Fertigung z.B. eines Schreibtisches ist mit sehr hohen Aufwänden und Kenntnissen verbunden. Keiner käme auf die Idee vom Tischler den gleichen Preis zu verlangen, wie bei einem (IKEA-)Tisch “von der Stange”.
Wir befinden uns aber in einem freien Markt. Und wenn ein Produkt nicht konkurrenzfähig ist, kann man nicht verlangen, dass die Gesellschaft die Kosten trägt.
Es wäre wohl zu leicht, wenn jeder Produzent einer Ware, Dienstleistung oder Nutzungsrechts, der hohe Kosten hat und so einen (nicht konkurrenzfähigen) hohen Preis verlangen muss, ein “Leistungsschutzrecht” fordern könnte.
Wenn man von seiner Arbeit nicht leben kann, muss man etwas anderes tun – dies trifft alle Menschen.
(*die Aussage wird mich hier den Kopf kosten*)
@ Heike Rost:
“(…) Gegen Unkenntnis hilft Lernen (…)”
Die Frage stellt sich aber, ob man es der gesamten Bevölkerung vermitteln kann, wann ein Bild verwendet werden darf und wann nicht (bzw. Lizenzmodelle kennen/unterscheiden kann). Es gibt ja genug Menschen, die nicht einmal eine E-Mail-Adresse haben oder eine Banküberweisung selber ausfüllen können. Daher wäre hier wohl eine sinnvollere Lösung, eine gesetzliche Regelung für eine (pauschale) Nutzung und Ausgleich zu finden.
“(…) Auch im Umgang mit immateriellen Gütern (zu denen, ich schrieb es bereits, auch Bilddaten etc. gehören) kann es Fertigungsvorgaben, Haftungsansprüche, Garantien geben (…)”
Ja – natürlich kann vertraglich irgendetwas vereinbart werden. Ist bei Auftragsarbeiten sicherlich auch üblich. In der Masse der “Urheberrechts-Fälle” werden aber wohl eher die Lizenzbedingungen der Medienverwerter gelten. Gesetzlich stehen dem Nutzer erst einmal so gut wie keinerlei Rechte zu.
Und das ist bei “Sachen” nunmal grundsätzlich anders.
“(…) Und noch etwas, weil es mir nach Kommentarlektüre zu unterschiedlichen Quellen gerade wieder einmal quer liegt…(…)”
Ich hoffe, ich bin nicht gemeint :-(
@Broken Spirit:
“(…) Der Vergleich hinkt nicht, sondern es liegt ein Denkfehler zugrunde – und zwar bei Dir (…)”
Nein, dem ist nicht so. Mein Beitrag bezog sich als Antwort auf Sam, oben. Dabei ging es darum, dass eine Dienstleistung und ein Nutzungsrecht verglichen wurde. Nicht um den Aufwand hinter der Leistung.
Und nun bitte keine Diskussion über Preise von digitalen Musikstücken anfangen – die gewinne ich! Oder warum sind z.B. die Preise einer CD günstiger als die gleichen Titel in digitaler Form? Weil die Herstellung der CD billiger ist als die Aufnahme als MP3? Wohl kaum.
Ich hoffe, es wird klar, dass ich nicht den speziellen Fall (Bild/Blog) hier kommentiert habe, sondern das Urheberrecht als solches.
Damit ein sinnvoller Umgang mit immateriellen Gütern möglich wird, sind andere Regelungen nötig.
“Wir befinden uns aber in einem freien Markt. Und wenn ein Produkt nicht konkurrenzfähig ist, kann man nicht verlangen, dass die Gesellschaft die Kosten trägt.” Ah ja – zurück zum Tischler: Dem darf man dann den Tisch klauen und verfeuern, weil das Produkt “nicht konkurrenzfähig” ist im Vergleich mit dem preisgünstigen ikea-Modell? Ein merkwürdiges Argument, das keinerlei Rechtfertigung für die Aussage “Wenn man von seiner Arbeit nicht leben kann, muss man etwas anderes tun.” ist. Das ist ein durchaus pragmatischer Ansatz und eine grundlegende, persönliche Entscheidung. Andersherum betrachtet: Was geht einer Gesellschaft verloren, wenn man durch die rechtlichen und daraus folgenden finanziellen Rahmenbedingungen “geistige Arbeit” erschwert bzw. daraus folgt, dass sich Forscher, Wissenschaftler, Künstler, Kreative aller Sparten andere Arbeit suchen?
Die Grundlagen einer Gesellschaft – ein Kulturbegriff, ethische und moralische Vorstellungen, politische Gedankengebäude und vieles mehr – sind ohne geistige Arbeit unvollständig.
“Daher wäre hier wohl eine sinnvollere Lösung, eine gesetzliche Regelung für eine (pauschale) Nutzung und Ausgleich zu finden.” Solche Regelungen gibt es bereits: In Form der Vergütungsgesellschaften.
Auch hier eine Frage: Inwieweit ist es ein Armutszeugnis für eine moderne Gesellschaft, wenn zur Erzwingung des Respekts für “geistige Arbeit” gesetzliche Regelungen nötig sind?
“Ja – natürlich kann vertraglich irgendetwas vereinbart werden. Ist bei Auftragsarbeiten sicherlich auch üblich.” Das zeigt, dass Sie von der Berufspraxis Selbständiger keinerlei Ahnung haben. Vertragliche Vereinbarungen sind für beide Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – existenziell wichtig und zwingend erforderlich.
“Damit ein sinnvoller Umgang mit immateriellen Gütern möglich wird, sind andere Regelungen nötig.” Zunächst einmal sind – vor den zu schaffenden Regelungen, die dadurch erst sinnvoll werden – Sachlichkeit, gegenseitige Fairness und Respekt nötig. Dazu gehört auch, sich mit den realen Gegebenheiten in vielen Branchen der Kreativität auseinanderzusetzen.
Ich komm hier ja gar nicht mehr weg ;-)
Also…
“(…) Ah ja – zurück zum Tischler: Dem darf man dann den Tisch klauen und verfeuern (…)”
Hier haben wir nun schön den Unterschied zwischen Sache und Nutzungsrecht herausgearbeitet.
Der Schreibtisch wäre in diesem Fall wirklich verloren. Das Nutzungsrecht besteht weiterhin unverändert und kann ohne neuen Aufwand weiter verwertet werden.
Der entstandene “Schaden” der Beiden ist also durchaus anders zu bewerten.
“(…) Argument, das keinerlei Rechtfertigung für die Aussage “Wenn man von seiner Arbeit nicht leben kann, muss man etwas anderes tun.” (…)”
Das war nicht als Argument oder Rechtfertigung zu verstehen, sondern ein Hinweis, dass auch andere Berufe hohe Aufwände haben und dafür keine passende Bezahlung bekommen, sich daher anpassen müssen.
“(…) daraus folgt, dass sich Forscher, Wissenschaftler, Künstler, Kreative aller Sparten andere Arbeit suchen? (…) Gesellschaft (…) sind ohne geistige Arbeit unvollständig. (…)”
Dem kann ich hier leider nur zustimmen. Das ist aber leider auch die Realität.
Unsere Gesellschaft kann sich die “Subventionierung” von Kultur finanziell nicht (mehr) leisten. Gesundheitswesen und Rentenwesen folgen wohl in Kürze, wenn die Belastungen aus Euro-Rettung irgendwann realisiert werden.
“Leistungsschutzrechte”, wie sie die Printmedien fordern, hätten z.B. diesen Charakter.
(*mit dieser Antwort bin ich selbst nicht zufrieden*)
“(…) Solche Regelungen gibt es bereits: In Form der Vergütungsgesellschaften. (…)”
Die aber offensichtlich nicht ausreichend funktionieren. Sonst hätten wir die Diskussion nicht.
“(…) Frage: Inwieweit ist es ein Armutszeugnis (…) zur Erzwingung des Respekts (…) gesetzliche Regelungen nötig sind? (…)”
Der Respekt läßt sich leider nicht erzwingen. Dazu ist die Gesellschaft zu … naja.
Eine passende gesetzliche Regelung mit einer angemessenen Vergütung würde aber rechtssicherheit für jeden leisten (und solche Diskussionen überflüssig machen).
“(…) zeigt, dass Sie von der Berufspraxis Selbständiger keinerlei Ahnung haben. (…)”
“Keinerlei” wohl nicht – vielleicht kenne ich nicht alle Gepflogenheiten, habe ich aber auch nie behauptet. Sehrwohl aber kenne ich die Allgemeinsituation zum Thema Urheberrechte sehr gut.
Und ich habe extra erwähnt, dass ich hier nicht einen speziellen Fall (Bild/Blog, etc.) kommentiere, sondern mich auf die “Urheberrechtssituation” allgemein beziehe.
Ich habe auch extra erwähnt, dass ich persönlich einen großen Unterschied mache, ob es sich um Urheberrechts-Fragen zwischen Privatleuten oder zwischen gewerblichen Personen handelt. Im gewerblichen Bereich sind individuelle Verträge und Honorare natürlich zwingend (Rechnung/Steuer, Buchhaltung, etc.). Privatpersonen haben es wohl eher mit den Lizenzbedingungen aus dem Online-Shop zu tun.
“(…) Sachlichkeit, gegenseitige Fairness und Respekt nötig. Dazu gehört auch, sich mit den realen Gegebenheiten in vielen Branchen der Kreativität auseinanderzusetzen. (…)”
Ja… eben.
“dass auch andere Berufe hohe Aufwände haben und dafür keine passende Bezahlung bekommen, sich daher anpassen müssen.” Ja. Drum fehlen beispielsweise im sozialen Bereich, insbesondere im Pflegedienst, soviele Menschen, die dort arbeiten wollen.
“Unsere Gesellschaft kann sich die “Subventionierung” von Kultur finanziell nicht (mehr) leisten.” … und sägt damit an einem Teil ihres Fundaments.
“Eine passende gesetzliche Regelung mit einer angemessenen Vergütung würde aber Rechtssicherheit für jeden leisten (und solche Diskussionen überflüssig machen).” Ich habe es schon einmal geschrieben, ich wiederhole mich gerne: Die gesetzliche Festschreibung “angemessener Vergütung” gibt es bereits, auch die daraus folgende Rechtssicherheit. Die Diskussion wird dadurch leider nicht überflüssig, denn an der Umsetzung klemmt es. Auch am profunden Verständnis für angemessene Honorare und der Bereitschaft, sich mit diesem Thema zu befassen, wenn ich mir viele Kommentare vergegenwärtige….;-)
Volle Zustimmung.
Jetzt kann ich glücklich weiterziehen :-D
Ach wär’s doch immer so nett mit allen Kommentatoren ;) …. (Disclaimer: Unreflektiertes Gepöbel lösche ich, siehe Impressum. Andere Meinungen hingegen nicht .. ;) ….)
Natürlich sind die Kümstler in der schwächeren Position, da stimme ich Ihnen zu, nur zielt mein Argument darauf ab, sie da herauszuholen. Ich versuche es also nochmal anders zu formulieren: Wenn man etwas ändern will, dann muss man das Bewusstsein der Leute ändern (Marxisten werden mir hier gewiss widersprechen), soll heißen: Wir müssen den Leuten zeigen, dass unsere Produkte (Fotos, Bilder, texte) etwas wert sind und dass es gar keiner gesetzlichen Regularien und Drohgebäörden bedarf, um andere dazu anzuhalten, dafür einen Beitrag zu leisten, so sie diese Produkte denn nutzen und sie ihnen gefallen. Aber dazu bedarf es zunächst einmal des Reflektierens der vielen Einzelnen über ihr Kunst- und Künstlerbild. Aber genau das, so scheint mir, passiert nur selten. Stattdessen begibt man sich mehr oder weniger freiwillig in die Hände der Big Player (Amazon, Facebook etc.), die die zukünftigen großen Verwerter sein werden, zum Teil sogar schon sind. Wofür ich plädiere ist mehr Selbstorganisation, das Suchen alternativer Vertriebswege und -modelle – Wege, die weg gehen von der Notwendigkeit juristischer Spitzfindigkeiten. Freie Lizenzen scheinen mir da ein Weg zu sein.
“Wenn man etwas ändern will, dann muss man das Bewusstsein der Leute ändern (Marxisten werden mir hier gewiss widersprechen), soll heißen: Wir müssen den Leuten zeigen, dass unsere Produkte (Fotos, Bilder, texte) etwas wert sind…” Hm, da ich kein Marxist, sondern gelegentlich und/oder ziemlich oft Idealist bin: Wie könnte ich Ihnen da widersprechen? ;)
eine grenzenlose, und somit unrechtsbewußte generation, die wir heute im alltag vorfinden, sind diejenigen kinder und/oder erwachsene im heute, deren eltern dieses auch in der eigenen erziehung haben mit einfließen lassen, respektive dieses verhalten als erwachsenes vorbild – und das sollten eltern auch sein – ihren kindern vorgelebt haben.
kinder haben dieses vorgelebte somit in ihrem innern mit übernommen, und die eigenwahrnehmung sagt ihnen nun als erwachsene/heran wachsende: “das ist : normal : , was wie ich handle, also wo liegt euer problem?”
nun stellt sich die frage für uns, als diejenigen, die hoffentlich noch einen funken von ethik, moral, unrechtsbewusstsein ect inne haben:
wie erziehe/wie erzog ich meine kinder, bzw.
bin ich persönlich in meinem sozialen umfeld fähig auch einmal einen mahnenden zeigefinger zu erheben und mich auf eine diskussion mit eltern einzulassen, bei deren kindern ich erkenne, dass hier etwas von der grenzenlosigkeit als “normalität” angesehen wird?
dieses bedeutet vor allem, sich selbst reflektieren zu können und sich weiter entwickeln zu wollen!
wir leben in einer suchtgesellschaft, und sorry…. die formt jeder einzelne mit – und eine suchtgesellschaft hat nun einmal den zug der einzelnen individuen an sich, der da lautet:
” ich will ” – mit anderen worten: egoismus, gepaart mit rücksichtlosigkeit, dieses dann zur grenzenlosigkeit führt – tja..
dann bleiben täter und opfer (reduziert gesehen) im geschehen übrig und sollte nun ein opfer schweigen, wird niemand einen täter ausmachen können.
so denn: ihr seit an der basis als fotografen, ihr habt es in der hand, ob das netz morgen früh voller aufklärung überquillt und den grenzenlosen somit diese problematik aufzeigt. hinzu kommt noch, dass die justiz (mehr oder minder) unbewusst reagieren wird, und zwar für euch! somit also eure werke schützt.
ihr schafft mitunter auch eine diskussion darüber, wenn ihr euch zusammen schliessen würdet und schulter an schulter für euch aufstehen würdet. denn nur “jammern” wenn etwas geschehen…?
in diesem sinne!
Ich plädiere für den griff an die eigene Nase. Keine unlizensierte Software nutzen, keine Musik gegen lizenzbedingungen kopieren, keine raubkopierten Filme, keine Schriften klauen, … Auch keine Passagen bei Diplomarbeiten anderer kopieren. Man kann niemand anderen ändern, sondern nur vor der eigenen Türe kehren. Man kann vielleicht noch Stellung beziehen. Und ich denke die Leute werden auch noch Stellung beziehen. Durch Gutembergs Comeback. Klauen ist doch gar nicht schlimm! Jemand Lust auf einen flash rob? :\
Das ist in der Tat ein Thema. Wie Sie schrieben, kann man das immer nur vor der eigenen Tür regeln. Für mich selbst händele ich das seit Jahren sauber: Wer dem Finanzamt als Freiberufler regelmäßig Rechenschaft ablegen muss und in gelieferten Datensätzen die entsprechenden Softwarespuren hinterlässt, kommt nicht um sauber lizensierte Software herum. Alternativ gibt es allerlei nützliche OpenSource-Software.
Für Musik, Filme und Lektüre gilt für mich übrigens das gleiche Prinzip. Für Musik gibt’s allerlei Erwerbsmöglichkeiten im Netz, auch eine Reihe von guten kostenlosen/werbefinanzierten Plattformen. Filme sind für mich eher soziales Vergnügen (Kino!), Bücher, Magazine, Zeitungen bezahle ich (eBook/Apps oder “Hardware”, das ist eine Frage von persönlichen Vorlieben und Abneigungen). ;)
Ich bin selber als Medienschaffender tätig, unter anderem fotografiere ich auch. Nun macht es mir Spaß, meine Bilder in meinem Blog zu präsentieren, in einer Auflösung, die in meinen Augen heutzutage das Mindestmaß dessen ist, was man halbwegs mit Genuß konsumieren kann. Auf meiner Seite kann meine Bilder kommentieren, likes oder google+ vergeben oder auch via flattr spenden. Oder mich per Formular kontaktieren.
Eine Anfrage bekäme ich in Minuten auf mein Smartphone. Und könnte reagieren. Der Nutzer verlöre nicht viel Zeit. Manchmal muss er vielleicht ein bisschen warten, weil ich nicht jeden Tag/Stunde/Minute.meine Mails/Twitteraccount/Facebook Messages etc. pp. abrufe, was nun, wenn man nur nicht so hektisch wäre, auch kein Problem darstellen sollte.
Nur wird es nicht genutzt. Stattdessen nimmt man sich ein Bild, kopiert es auf seine Festplatte (was ich überhaupt nicht verwerflich fände) und veröffentlicht es auf einer Seite, bei Facebook oder woanders wieder.
Dabei geht die Verbindung zu mir verloren. Der Betrachter bekommt überhaupt nicht mehr mit, das ich der Urheber bin.
Aber darum geht es mir: ich mache das Bild und ich möchte Feedback dazu bekommen (was angesichts der Abrufzahlen ohnehin sehr gering ist), ich möchte gefragt werden ob das Bild für ein Vorhaben genutzt werden darf. Dann weiß ich was damit woanders passiert. Wenn es in meinen Augen dort nicht veröffentlichet werden sollte, muss derjengie das akzeptieren. Wenn es kommerziell genutzt werden soll, werden die Modalitäten ausgehandelt.
Eine Frage der Kommunikation.
Und wer die Kommunikation scheut, kann immer noch einen Link setzen. Das geht in feeds, Mails, Blogs, Webseiten, Netzwerken und so weiter. Diese Möglichkeit gibt es im Internet schon ewig.
Und ich weiß über die Links, wo überall ich zu finden bin und wo sich über mich ausgetauscht wird. Dabei behält es den direkten Bezug zu mir, anderen wird ebenfalls die Möglichkeit gegeben, mich bei Bedarf zu kontaktieren.
Stellt jemand jedoch ein fremdes Bild direkt ein, leistet er gleichzeitig der Sichtweise einiger Menschen Vorschub, man hätte das Bild ja nicht zuordnen können, also habe man es somit als frei verfügbar betrachtet.
Paradoxes gibt es auch: ich habe ein Bild von einem Blick über die Dächer Berlins veröffentlicht. Nun kopierte eine Userin eines Netzwerkesdieses Bild und veröffentlichte es dort. Es dient ihr als Artikelbild zu einer Frage, wo man in Berlin ähnliche Motive fände.
Statt mich also direkt über meine Seite zu kontaktieren und mich zu fragen, wobei ich da auch sicher hätte helfen können, stellte sie das Bild in einer Community ein ohne Verweis auf mich….
Nun steht es da, der Nächste sieht es, veröffentlicht es von hier weiter und Schwupps, liegts nicht mehr in meiner Hand, was damit passiert.
Gute Nacht.
Das unterschreibe ich. Und ergänze: Anerkennung von Urhebern in Form von Nachfragen, Kommunikation, Quellennachweis bedeutet, dem Menschen mit Respekt und Höflichkeit zu begegnen. (Sprich: In den geschilderten Fällen abgrundtief schlechte Manieren.)
….Bildrechte? Vergleichen wir das doch mal den Job eines Bildjournalisten oder Fotografen mit dem eines Parkplatzwächters.
…also: der kauft sich das Grundstück, baut ein kleines Häuschen am Straßenrand und vermietet seine Fläche an Autofahrer.
…und dann kommen welche und parken wild ohne zu bezahlen. Es kommen Argumente:
“Es war doch ein Platz frei, das ist Ihnen doch kein Schaden entstanden”.
“Ihr Grundstück ist doch nicht beschädigt, sie können es doch noch verwenden”.
“Hier hat doch neulich schon jemand geparkt, der Parkplatz ist doch schon bezahlt”.
“An anderen Stellen in der Stadt kann ich kostenlos parken, ich will nicht zahlen”.
“Ich habe den Parkplatz von einem anderen Autofahrer, der hat bezahlt und ist gerade weg”.
Und dann kommt die Piratenpartei und sagt:
“Vermietete Parkplätze sind nicht mehr zeitgemäß, der Staat soll alle Grundstücksbesitzer abfinden mit einem Grundeinkommen”.
Dem Parkplatzwächter, der auch seine Miete bezahlen und seine Familie ernähren muß wird es zu bunt: Er organisiert sich mit anderen Betreibern von Parkplätzen und die schalten gemeinsam eine Anwaltskanzlei ein.
Und darüber würde sich niemand aufregen. Warum stehen Künstler so im Kreuzfeuer mit ihrer Arbeit? Ganz einfach, weil die wenigen die davon leben können wirklich gute “Parkplätze” haben. Leute fahrt einfach ein Stück weiter. Lauft ein Stück – es ist gesund. Aber findet Euch damit ab, das es gute innenstadtnahe Parkplätze nicht umsonst gibt.
Herzlichst.
PS: Wir wären endgültig im politischen Tollhaus, wenn irgendjemand Parkwächtern oder Vermietern das Recht nehmen wollte, für ihren “virtuellen” Grundbesitz Geld zu nehmen. Und das obwohl es durch aus Kulturen gibt (Indianer, Wüstennomaden) die die gedankliche Vorstellung, jemand könnte ein Stück der Erde besitzen nicht kennen.
Sorry – der Diskurs greift mir insgesamt zu kurz. Vermutlich dreht er sich deshalb oft im Kreise.
Das Dilemma beginnt damit, dass man glaubt es ginge den Verlegern und Parkplatzvermietern, um das Bezahlen der eigenen Miete und um die Ernährung seiner Familie. Machen wir uns nichts vor – es geht um mehr – um sehr viel mehr: Urlaub, ein hübsches Auto, Designerkleidung und ein schickes Häuschen – seien wir ehrlich: es geht um reich werden. Ach ja – und die Mittel für ein paar Aktien wollen wir nicht vergessen. Denn wer sein Reichtum für sich arbeiten lassen kann, bekommt das gesellschaftliche Ansehen noch dazu.
Warum sonst, versuchen VerlegerInnen und ParkplatzvermieterInnen auf legale und illegale Weise, sich an UrheberInnen und Parkplatzsuchende zu bereichern. Das (Urheber)-Gesetz regelt bzw. zwingt die Beteiligten den Prozess des sich Bereicherns zu regeln und zu kontrollieren. Warum diese Prozessregelung oft zum Vorteil der Verleger bzw. zu Ungunsten von UrheberInnen geht, hat Heike ja schon ausführlich erläutert. Anmerken möchte ich, dass war VOR dem Internet auch schon so. Mit dem Internet sind halt nur weitere Player ins Spiel gekommen, die das tun möchten, was alle tun: sich irgendwie auf Kosten anderer zu bereichern.
HALLO – das ist das Prinzip unseres Wachstums-Wirtschaftsystems. Das Urheberrecht erfüllt darin eine sehr wichtige Funktion und ist somit Teil des Problems. Und wir UrheberInnen stecken mitten drin – als Opfer oder erfolgreiche TäterIn.
Wir können uns noch lange weiter darüber streiten wessen Träumerei das Urheberrecht schützen soll – einer gerechten Verteilung von Risiko und Chancen kommen wir nicht näher, solange wir die Hoffnung in uns tragen und danach streben, irgendwann mal auf der Gewinnerseite des Urheberrechts zu stehen, um dort unseren Vorteil auf Kosten anderer zu finden.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen weiteren Aspekt erwähnen, der vermutlich auf dem ersten Blick etwas abwegig erscheinen mag. UrheberInnen genießen trotz allen genannten Kritikpunkte in dieser Gesellschaft einige Privilegien. Zum Beispiel die Künstlersozialversicherung. Ihre Konstrukteure haben gut erkannt: UrheberInnen sind nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, der durch ein Urhebergesetz allein zu regeln ist. UrheberInnen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen- und intellektuellen Entwicklung der Gesellschaft. Das Konzept der Künstlersozialversicherung drückt aus, dass UrheberInnen, so weit es sich die Gesellschaft leisten kann, von den Zwängen unseres Wirtschaftssystems befreit werden sollten. Vermutlich glaubt man oder man glaubte, dass je freier die UrheberInnen sind, desto höher die Chance, dass sich ihre Schaffenskraft kulturell wertvoll entfalten würde. Diesen klugen Gedankengang sollten wir mal konsequenter weiter entwickeln.
Ok – da ist natürlich nichts für UrheberInnen, die eigentlich etwas anderes wollen: sich bereichern.
{ 2 trackbacks }